KGV Elbtal II e.V.
Informationen für Neupächter

Du suchst einen Kleingarten?


Dann haben wir vielleicht auf den folgenden Seiten was für dich :)


Du hast Interesse an einer Parzelle in unserem Verein oder weißt vielleicht schon, dass eine Parzelle frei wird und möchtest diese gern übernehmen?! Dann melde dich gern bei uns unter: Vorstand@KGV-Elbtal-II.de


🌱 Endlich Kleingärtner*in werden?


Du spielst mit dem Gedanken, einen Kleingarten zu pachten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Bevor Du loslegst, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Regeln und Voraussetzungen – damit später keine bösen Überraschungen warten.


🍎 Worum geht’s im Kleingarten eigentlich?


Ein Kleingarten ist kein Freizeitgrundstück, sondern dient in erster Linie der eigenen Versorgung mit Obst und Gemüse.
Das bedeutet: Mindestens ein Drittel Deiner Gartenfläche muss für den Anbau von Essbarem genutzt werden.

Wenn Du also eher an Zierpflanzen, Sonnenliegen und Pool denkst, überlege Dir gut, ob ein Kleingarten wirklich zu Dir passt.
Ein sogenannter Erholungsgarten könnte dann die bessere Wahl sein.


🏡 Was ist erlaubt – und was nicht?


✔️ Erlaubt

  • Mobile Badebecken (z. B. Aufstellpools)
  • Eine Laube oder ein Geräteschuppen – einfach ausgestattet, max. 24 m² groß (inkl. Terrasse)
  • Anbau von Obst, Gemüse und Blumen


❌ Nicht erlaubt

  • In den Boden eingelassene Pools
  • Mehrere Bauwerke auf einer Parzelle
  • Dauerhaftes Wohnen in der Laube


Die genauen Regelungen findest Du in der Rahmenkleingartenordnung (RKO), die Du bei der Gartenübergabe erhältst.
Beachte: Der Verein darf diese Regeln weiter einschränken, z. B. durch eine eigene Gartenordnung.


📏 Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick


  • Mitgliedschaft im verpachtenden Kleingartenverein ist Pflicht
  • Mindestens 1/3 Anbaufläche für Obst und Gemüse
  • Nur ein Bauwerk pro Parzelle erlaubt
  • Laubengröße: maximal 24 m² (inkl. überdachter Terrasse)
  • Einfache Ausstattung der Laube
  • Rechtliche Grundlagen: Bundeskleingartengesetz, Unterpachtvertrag und RKO
  • Zusätzlich gelten kommunale Vorschriften (z. B. Sächsische Bauordnung, Naturschutzgesetz)


Bei Fragen hilft Dir der Vereinsvorstand gerne weiter.


🌿 So wirst Du Kleingärtner*in


Wir verpachten unsere Parzellen im Auftrag des Stadtverbands – und zwar nur an Vereinsmitglieder.
Das bedeutet:


    ➡️     Zuerst Mitglied werden,
    ➡️     dann eine Parzelle pachten.


Melde Dich deshalb frühzeitig beim Vereinsvorstand.
Er informiert Dich über:


  • Satzung & Gartenordnung
  • Mitgliedsbeiträge & Pachtkosten
  • Aufnahmegebühren
  • Rahmenkleingartenordnung


🔑 Parzelle übernehmen – das musst Du wissen


Über die Vergabe entscheidet immer der Vereinsvorstand, nicht der bisherige Pächter.
Ein Kaufvertrag mit dem Vorpächter allein reicht also nicht aus!
Das Nutzungsrecht bekommst Du erst mit dem Unterpachtvertrag, den Du mit dem Verein abschließt.

Wenn Du eine Parzelle übernimmst, wird der Wert der vorhandenen Pflanzen und Bauwerke von einem geschulten Wertermittler geschätzt.
Das Ergebnis steht im Wertermittlungsprotokoll – es schützt Dich vor überhöhten Ablöseforderungen.
⚠️ Achtung: Bewegliche Gegenstände wie Werkzeuge oder Möbel sind nicht im Protokoll enthalten.
Hier gilt: Freie Preisverhandlung mit dem Vorpächter.


🛡️ Versicherung & aktuelle Informationen


Seit 2025 ist eine Laubenversicherung Pflicht.
Sie schützt Dich bei Brand, Vandalismus oder Schäden durch Dritte.
Wenn Deine Laube nicht über die Hausratversicherung abgedeckt ist, kannst Du Dich auf der Seite des Dresdner Stadtverbandes über die Angebote unseres Partners LKV informieren.


Bleib außerdem auf dem Laufenden mit der Zeitschrift „Der Gartenfreund“ –
dem bundesweiten Magazin für Kleingärtner*innen mit vielen Tipps rund um Anbau, Pflanzenpflege und Vereinsleben.
Dresden hat sogar einen eigenen Regionalteil!


🌼 Fazit


Ein Kleingarten bringt Verantwortung – aber auch Freude, Entspannung und Gemeinschaft.
Wenn Du die Regeln kennst und befolgst, steht Deinem Start als Kleingärtner*in nichts im Weg.

Und keine Sorge: Es klingt komplizierter, als es ist.
Bei Fragen hilft Dir Dein Vereinsvorstand jederzeit weiter.