KGV Elbtal II e.V.
Finanz- und Gebührenordnung des KGV Elbtal II e.V.


Aufnahmegebühren

Gebühr
Betrag
Fälligkeit
Vereinsaufnahme je Garten
200,00 EUR
einmalig
Aufnahmegebühr je Mitglied
50,00 EUR
einmalig

Mitgliedsbeiträge

Beitrag
Betrag
Fälligkeit
Mitgliedsgebühr (1. Mitglied)
80,00 EUR
jährlich
Mitgliedsgebühr (ab dem 2. Mitglied)
5,00 EUR
jährlich
Verbandsbeitrag (Nach Rechnungslegung, z.zt.)
30,00 EUR
jährlich

Sonstige Beiträge

Beitrag
Betrag
Fälligkeit
Nichtgeleistete Arbeitsstunden (8h je Garten)
20,00 EUR
jährlich

Zusatzgebühren

Gebühr
Betrag
Bemerkung
Mahngebühr
5,00 EUR
je Mahnung
Rücklastgebühr
10,00 EUR
bei Rücklastschrift
Wiederanschluss Strom/Wasser
50,00 EUR
nach Abschaltung

Nutzung vereinseigener Einrichtungen

Nutzung
Betrag
Bedingung
Vereinsheim für Mitglieder
150,00 EUR
max. 1 Wochenende (bis 3 Tage)
Vereinsheim für Dritte
200,00 EUR
max. 1 Wochenende (bis 3 Tage)
Benutzung Zelt
50,00 EUR
max. 1 Wochenende (bis 3 Tage)
Bierzeltgarnitur
5,00 EUR
je Garnitur (1 Tisch + 2 Bänke)
Entsorgungspauschale
20,00 EUR
je Anmietung, je 50 Teilnehmer
Reinigungspauschale

Nach Aufwand

Sonstige Gebühren

Nutzung
Betrag
Einheit
Minigolf
4,00 EUR
pro Person
Minigolf Gruppenpreis
2,00 EUR
Gruppen ab 10 Personen, je Person

Ehrenamtspauschalen / Aufwandsentschädigungen

Funktion
Betrag
Fälligkeit
Vorsitzender
840,00 EUR
jährlich
Stellv. Vorsitzender
720,00 EUR
jährlich
Vorstand
480,00 EUR
jährlich
Obleute
5,00 EUR
Jährlich, je Garten, mind. 120 EUR
Kassenprüfer
50,00 EUR
Jährlich
Projekt- und Kommissionmitglied/Schlichter
50,00 EUR
Jährlich

Umlage Gebühren und Schwundverrechnung

Medium
Umlage
Stromverbrauch
Umlage gemäß DREWAG-Rechnung je kWh
Trinkwasserverbrauch
Umlage gemäß DREWAG-Rechnung je m³
Grundgebühr Strom & Trinkwasser
Umlage gemäß DREWAG-Rechnung pauschal je Abnehmer

Abwasser (Grubenentleerung)

Berechnung der Kosten nach Gebührenbescheid
der Stadtentwässerung
Abwasser (Entfernungszuschlag)
Die Kosten für die Entfernungspauschale
(zusätzliche Schlauchlänge) aller Aufträge eines
Jahres sind in einer Summe für das gesamte
Jahr zu erfassen und für alle entsorgten
Parzellen eine einheitliche Pauschale zu
ermitteln.
Für Parzellen, die mehr als einmal pro Jahr
entsorgt werden müssen, ist diese Pauschale
entsprechend mehrfach zu bezahlen.
Schwund Strom und Trinkwasser
Der Schwund wird im Solidaritätsprinzip auf alle Abnehmer eines Kreises zu gleichen Teilen umgelegt

Diese Finanz- und Gebührenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 05.10.2025 beschlossen.

Die Finanz- und Gebührenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Satzung sind vorhergehende Finanz- und Gebührenordnung gegenstandslos.