Dauerkleingartenverein Kolonie Am See e.V.
Die Gartenfachberaterinne informieren ...

Ein Hinweis in unserer Gartenordnung besagt, dass Bienenhaltung im Rahmen nicht gewerblicher Nutzung mit Zustimmung des Verpächters

gestattet ist . Die Genehmigung hierfür ist über den Vorstand einzuholen, ein Sachkundenachweis ist vorzulegen.


Grundsätzlich ist die Bienenhaltung zu begrüßen. Folgendes aber zu beachten:


- Es darf keine Gefährdung der Nachbarn entstehen (alleiniges "Unwohlsein" und kleine Beeinträchtigungen wie gelegentliches Summen oder einzelne Stiche reichen nicht als Beschwerdegrund).


- Gefährdung Dritter ist zu vermeiden durch Begrenzung der Anzahl der Bienenstöcke (1 / 100qm), Abstand (3 m zum Nachbarn) und Umlenkung der Flughöhe (durch Hecken, Pergola o.ä.).


- Vorlage eines Sachkundenachweises (Krankheitserkennung und Kenntnisse über Meldeverfahren (wie, wann, wo)).  


Dokumente: