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Verfasst am 23.08.2019 um 13:04 Uhr

Was wir vom Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 halten

Stellungnahme zum StEP Wohnen 2030 des geschäftsführenden Vorstands des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V.


Mit Bedauern stellt der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. fest, dass im beschlossenen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) in sehr ungenau beschriebener Form wieder einmal eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen zur Bebauung vorgesehen ist. Flächen, die auf der einen Seite wichtige gesellschaftliche Integrationsplätze sind, aber genauso wichtig als Hotspots im Klima- und Biodiversitätskampf benötigt werden.


Verlust von Grünflächen für alle Berliner
Zwar wird in dem Plan von „zu identifizierenden Ausgleichsflächen für in Anspruch genommene Grünflächen“ allgemein gesprochen, aber gerade bei Flächen in der Innenstadt kann dieser Ersatz nicht in räumlicher Nähe zu den bisherigen geschaffen werden. Der Platz ist einfach nicht da. Das bedeutet einen Verlust an Erholungs- und Grünflächen für alle Berliner.
Das Grün, das heute vernichtet wird – wo und wie soll das je ersetzt werden? Es ist auch ein weiterer Minuspunkt auf der Klimaagenda.


Landesverband besteht auf Ersatzflächen
In Bezug auf Kleingärten heißt es im StEP Wohnen 2030 „Wenn ein weitergehender Schutz nicht möglich ist, sind Ersatzgärten in räumlicher Nähe zu schaffen.“ Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde sieht dies nicht als Entgegenkommen des Berliner Senats, sondern als eine Verpflichtung, die sich aus dem Bundeskleingartengesetz ergibt*. Es bleibt daher beim Konflikt wegen Nichterfüllens von Ausgleichsflächen besonders in der Innenstadt. Generell wird der Landesverband aber auf Ersatzflächen bestehen, wenn in Berlin Kleingärten für Bauprojekte in Anspruch genommen werden.


Es gibt viele Alternativen zum Abriss von Gärten
Der Landesverband sieht generell keine Notwendigkeit, Kleingartenflächen zu vernichten. Dies besonders nicht, solange Alternativflächen von der Stadtverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht in Bauanspruch genommen werden. „Solange es andere Flächen wie große, ungedeckte öffentliche Parkplätze, flächige Mietergaragen, ebenerdige Handelsflächen, langjährig leerstehende Grundstücke, Kasernen etc. und andere Wohnungsbaukonzepte gibt, werden wir uns der Inanspruchnahme von Kleingarten- und 


Grünflächen weiterhin in den Weg stellen“, sagt der Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde, Michael Matthei.


Viele Berliner kennen selbst Brachen in ihrer Wohngegend, Baulücken und zu wenig genutzte Gewerbeflächen. Leider wird auch die große Bandbreite an Mehrfachnutzungsmöglichkeiten nicht genügend ausgenutzt. Berlins Klimaflächen und Areale des gesellschaftlichen Austausches und Zusammenwachsens immer weiter zu verkleinern und zu bebauen, sollte im heutigen Klimanotstand ein No-Go sein. Sie gehören schließlich zur grünen Infrastruktur der Hauptstadt und müssen erhalten bleiben. Das Wohnraummanagement hat auch noch nicht alle seiner Möglichkeiten ausgeschöpft.


Verdichtung macht eine Stadt nicht lebenswerter
Es ist fraglich, ob das Konzept der Innenstadtverdichtung in Berlin für eine „Qualitätsdichte“ steht. Viel mehr sollte darauf geachtet werden, dass es in den mittleren und äußeren Stadtgebieten zu einer guten Mischung der Flächennutzung kommt, um dort wohnen, leben und arbeiten zu können und zu wollen. Dabei spielen Grün- und Gartenflächen für das Wohnen und Leben eine große klimatische und gesellschaftliche Rolle. Wohnungsneubauten in die Innenstadt zu quetschen und dafür noch die raren Grünflächen platt zu machen, ist widersinnig.

Auch die Kleingärtner sind für einen menschen- und umweltgerechten, sozialverträglichen Wohnungsbau. Denn auch wir und unsere Kinder benötigen Wohnraum. Wir alle, als Stadtgesellschaft, sollten endlich bereit sein, Mensch und Natur mit einer wachsenden Stadt in Einklang zu bringen.



*Bundeskleingartengesetz
§14 Bereitstellung und Beschaffung von Ersatzland
Absatz (1) „Wird ein Kleingartenpachtvertrag über einen Dauer-kleingarten nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 gekündigt, hat die Gemeinde geeignetes Ersatzland bereitzustellen oder zu beschaffen, …“.