KGV An der großen Eiche e.V.
Satzung

Kleingärtnerverein „An der großen Eiche“ e.V.

Leinestraße 35, 04279 Leipzig



§ 1 Name, Sitz, Verbandszugehörigkeit, Geschäftsjahr


(1)

Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der Nummer 770 eingetragen und führt den Namen:


Kleingärtnerverein „An der großen Eiche“ e.V.


Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig.

Er ist Mitglied des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner e.V. und erfüllt die sich aus dessen Satzung sowie aus Beschlüssen ergebenden Verpflichtungen.


Der Verein ist Rechtsnachfolger der VKSK-Kleingartensparte „An der großen Eiche“.


(2)

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§ 2 Zweck des Vereins


(1)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß dem Bundeskleingartengesetz sowie den landesrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Abgabenordnung („steuerbegünstigte Zwecke“).


Zweck des Vereins ist das Betreiben und die Verwaltung der Kleingartenanlage „An der großen Eiche“ in Leipzig.


Der Verein fördert insbesondere:

  • das Kleingartenwesen und dessen Traditionen

  • Umwelt- und Naturschutz

  • Landschaftspflege

  • Volksgesundheit

  • Heranführung der Jugend zur Naturverbundenheit

  • sinnvolle städtebauliche und ökologische Nutzung von Grünflächen

  • ökologisch orientierte Bebauung und Bewirtschaftung


Die öffentlichen Bereiche der Anlage sind allgemein zugänglich.


(2)

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

  • Mittel dürfen ausschließlich satzungsgemäß verwendet werden

  • Mitglieder erhalten keine Zuwendungen

  • Keine Begünstigung durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßige Vergütungen


Vorstandstätigkeit erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich.

Bei Bedarf sind entgeltliche Tätigkeiten oder Aufwandsentschädigungen möglich.

Die Mitgliederversammlung beschließt jährlich die Gesamtsumme.


(3)

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Parteipolitische oder konfessionelle Veranstaltungen sind auf dem Vereinsgelände nicht zulässig.


(4)

Das Vereinsvermögen ist unteilbar.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Vereinsvermögen.


Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V., der es gemeinnützig zu verwenden hat.



§ 3 Begründung der Mitgliedschaft


(1)

Mitglied kann jede volljährige und geschäftsfähige Person werden, die:

  • die Satzung anerkennt

  • einen geeigneten Wohnsitz nachweist


Auch juristische Personen oder nicht rechtsfähige Vereinigungen können Mitglied werden.


(2)

Der Beitrittsantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss enthalten:

  • Vor- und Zuname

  • Geburtsdatum

  • Beruf

  • Wohnsitz

  • Anerkennung der Satzung


Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


Kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.

Ablehnung bedarf keiner Begründung.


Mit Eintritt ist ein durch die Mitgliederversammlung festgelegter Pauschalbetrag zu entrichten.


(3) Ehrenmitgliedschaft

Kann für besondere Verdienste verliehen werden.

Beschluss durch Mitgliederversammlung.

Ehrenmitglieder sind von finanziellen Verpflichtungen befreit.



§ 4 Mitgliedsbeitrag, Umlagen und Gemeinschaftsleistungen


(1)

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag.

Höhe und Fälligkeit beschließt die Mitgliederversammlung.

Kein Erlass möglich.


(2)

Umlagen zur Deckung außergewöhnlicher Finanzbedarfe sind verpflichtend.

Obergrenze: 50,00 EUR pro Jahr.


(3) Gemeinschaftsleistungen


Mitglieder sind zu Arbeitsleistungen verpflichtet.

  • Art, Umfang, Termine bestimmt der Vorstand

  • Unfallversicherung ist nachzuweisen

  • Ersatzleistung möglich durch andere volljährige Person

  • Nicht erbrachte Leistungen → Ersatzbeitrag


(4) Zahlungsrückstände

  • Verzinsung: 5 % ab Fälligkeit

  • Mahnpauschalen möglich

  • Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten



§ 5 Mitgliedspflichten und -rechte


Pflichten


Mitglieder sind verpflichtet:

  • Verein aktiv zu fördern

  • Vereinsleben zu unterstützen

  • Ansehen des Vereins zu wahren

  • Zahlungen fristgerecht zu leisten

  • Gemeinschaftsleistungen zu erbringen

  • Kleingartenordnung einzuhalten


Rechte

  • Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen

  • Teilnahme am Vereinsleben

  • Nutzung der Fachberatung


Meldepflicht


Änderungen von Wohnsitz oder Name sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen.



§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Tod

  • Austritt

  • Ausschluss

  • Streichung


Austritt:

Schriftlich, 6 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.


Ausschlussgründe (u. a.)

  • Nichtzahlung

  • Verweigerung von Gemeinschaftsleistungen

  • Schädigung von Gemeinschaftseigentum

  • Beleidigungen oder körperliche Angriffe

  • Vertragsverletzungen

  • Rufschädigung

  • Kündigung des Pachtvertrages


Ausschluss erfolgt durch Vorstandsbeschluss nach Anhörung.



§ 7 Organe des Vereins

  • Mitgliederversammlung

  • Vorstand

  • Erweiterter Vorstand


§ 8 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

  • Satzungsänderungen

  • Auflösung des Vereins

  • Wahl und Abwahl des Vorstandes

  • Wahl der Buchprüfer

  • Haushaltsbestätigung

  • Entlastung des Vorstandes

  • Ordnungen des Vereins



§ 9 Einberufung der Mitgliederversammlung

  • Mindestens einmal jährlich

  • Schriftliche Einladung

  • 4 Wochen Einladungsfrist

  • Tagesordnung muss enthalten sein

  • Außerordentliche Versammlung auf Antrag von 1/3 der Mitglieder



§ 10 Beschlussfähigkeit

  • Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig

  • Jedes Mitglied hat eine Stimme

  • Einfache Mehrheit

  • Satzungsänderung: ¾ Mehrheit

  • Vereinszweckänderung: Zustimmung aller Mitglieder

  • Auflösung: 100 % Zustimmung



§ 11 Vorstand


Besteht aus:

  • Vorsitzender

  • Stellvertreter

  • Schatzmeister

  • Schriftführer


Amtszeit: 3 Jahre


Vertretung:

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter Vorsitzender oder Stellvertreter.


Aufgaben u. a.:

  • Vorbereitung Mitgliederversammlung

  • Haushaltsplanung

  • Geschäftsbericht

  • Mitgliederverwaltung

  • Vertragsabschlüsse

  • Buchführung

  • Kontrolle der Bewirtschaftung

  • Zusammenarbeit mit Behörden


Haftung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.



§ 12 Buchprüfung


Mindestens zwei Buchprüfer.

Prüfung von:

  • Kasse

  • Buchungsjournal

  • Belege


Bericht an Mitgliederversammlung.



§ 13 Satzungsänderungen


Redaktionelle Änderungen aus gesetzlichen oder steuerrechtlichen Gründen dürfen durch den Vorstand vorgenommen werden.



§ 14 Inkrafttreten


Beschlossen am 09.05.2010.

Eintragung im Vereinsregister am 29.09.2010.


Ersetzt die Satzung vom 6. Juni 1993.